Hinweisgeberschutz 

Online-Hinweisgebersystem der Garten-Moser Holding GmbH u. Co. KG gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt der deutsche Gesetzgeber ab dem 02.07.2023 die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Damit sollen Hinweisgeber in Unternehmen bei der Meldung von bestimmten Verstößen geschützt und die Prozesse rund um diese Meldungen transparent reguliert werden. Wichtig ist, daß nur solche vermeintlichen Verstöße gemeldet werden können, die im Gesetz in § 2 benannt sind.

Den genauen Gesetzestext finden Sie hier:
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html


Alle Mitarbeiter können über folgende Kanäle Hinweise abgeben:
 

1) Postalisch oder per Hauspost unter folgender Anschrift

– Hinweisgeberschutz –

GARTEN-MOSER Holding GmbH u. Co. KG
An der Kreuzeiche 16, 72762 Reutlingen

 

2) Persönlich / Telefonisch

Darüber hinaus können Sie unsere interne Meldestelle unter der Telefonnummer 07121 9288 – 735 erreichen. Bei persönlicher Meldung bitten wir, einen Termin vorab unter der oben angegebenen Telefonnummer zu vereinbaren. Zuständig ist als interner Meldestellenbeauftragter:

 Herrn Wolfgang Hirning

 Wir haben sichergestellt, daß die eingehenden Meldungen nur von einem engen Personenkreis sichtbar sind und die Vertraulichkeit und der Datenschutz, so wie insbesondere vom HinSchG gefordert, zu jeder Zeit eingehalten wird.

 

3) Per E-Mail

Sie können unsere interne Meldestelle auch unter folgender E-Mail-Adresse erreichen:
datenschutz@garten-moser.de

 

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten?

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unseres Unternehmens im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden.

Wir möchten über rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir Jedermann, uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen.

Verstöße können alle Gesetzesverletzungen oder Verletzungen interner Vorschriften sein. Wir bitten um Verständnis, daß nur gemeldete Verstöße gegen Gesetze oder Richtlinien bearbeitet werden, die im HinweisgeberschutzG geregelt sind. Allgemeine Beschwerden sowie Produkt- und Gewährleistungsanfragen werden nicht bearbeitet.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen und sichern eine vertrauliche Behandlung zu. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.